Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes, eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich für die Diagnostik und Behandlung von psychischen, psychosozialen oder psychosomatischen Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Psychotherapie besteht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren und ist in Österreich durch das Psychotherapiegesetz geregelt.
Das Ziel einer Psychotherapie ist es, mit anerkannten wissenschaftlich fundierten Methoden seelisches Leiden zu heilen oder zu lindern, in Lebenskrisen zu unterstützen, belastende Verhaltensweisen und Einstellungen zu verändern sowie die Persönlichkeitsentwicklung und die seelische Gesundheit zu fördern.
Tragendes Element der psychotherapeutischen Behandlung ist die Beziehung zwischen Patient:in und Therapeutin:in, wobei das Gespräch und der Austausch im Fokus der Sitzungen steht. Eine Psychotherapie ist ein individueller Prozess, der in kein festgelegtes Schema passt und dessen Ablauf auf die Bedürfnisse und die Persönlichkeit des Patienten / der Patientin angepasst wird. Im Rahmen der Psychotherapie werden die Patient:innen bei ihrer Entwicklung und bei der Suche nach einer Problemlösung oder Veränderung begleitet.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind grundsätzlich für die Behandlung aller psychischen Störungsbilder ausgebildet, doch bilden sich im Laufe der Zeit bei jeder Therapeutin / jedem Therapeuten unterschiedliche Schwerpunkte heraus.
Ich arbeite mit Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erwachsenen in den Settings Einzeltherapie und Paartherapie.
Die Schwerpunkte meiner Arbeit sind folgende:
Psychotherapie ist aber auch:
Es muss keine krankheitswertige Diagnose vorliegen, um Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.
Sie kontaktieren mich am besten telefonisch oder per E-Mail und wir machen uns einen Termin für ein Erstgespräch aus.
Für das Erstgespräch nehme ich mir eine ganze Einheit Zeit, in der Sie mir Ihr Anliegen schildern. Gemeinsam werden wir die wichtigsten Informationen zur biographischen Anamnese (Person, Familie und Umfeld) erheben und im Anschluss daran klären, welche Wünsche, Ziele und Erwartungen Sie an die Therapie haben. Abschließend werden die Rahmenbedingungen für eine Therapie besprochen.
Generell gilt: eine Psychotherapie / eine Paartherapie soll so kurz wie möglich und so lange als nötig dauern.
Es gibt keinen begrenzten Zeitraum für persönliche Themen, die Ihnen am Herzen liegen und Ihnen wichtig sind. Im Rahmen einer Therapie haben grundsätzlich alle Themen Platz, die Sie einbringen möchten.
Die zeitliche Dauer einer Therapie hängt grundsätzlich vom Bedarf ab und kann kürzer (Kurzzeittherapie bis etwa 25 Stunden) oder länger (mehrere Jahre) dauern. Im Durchschnitt liegt die Dauer einer Therapie zwischen ein und zwei Jahren.
Erfahrungsgemäß umfasst eine durchschnittliche Paartherapie zwischen 6 und 15 Sitzungen.
Eine wichtige Voraussetzung für die Psychotherapie ist der Wunsch, etwas verändern zu wollen sowie die grundsätzliche Bereitschaft, sich mit seinen Gefühlen und dem Erleben auseinanderzusetzen und sich dabei unterstützen zu lassen.
Psychotherapie ist ein Prozess, der eine fortlaufende Entwicklung darstellt. Damit dieser gut starten kann, haben sich zu Beginn wöchentliche Sitzungen bewährt. Mit zunehmenden Therapiefortschritt können die Sitzungsintervalle ausgedehnt werden. Eine gewisse Regelmäßigkeit ist für den therapeutischen Prozess in jedem Fall empfehlenswert.
Das Erstgespräch ist eine der wichtigsten Sitzungen und kann schon zu einem Erfolg führen, daher wird es mit dem gleichen Honorar verrechnet wie die Folgesitzungen. Es kann auch aus mehreren Sitzungen bestehen und dient ersten Abklärungen und dem persönlichen Kennenlernen. Lebenssituation, Problematik, Motivation und Erwartung der Patientin / des Patienten werden besprochen, die Rahmenbedingungen festgelegt und es wird geklärt, ob ein gemeinsames Arbeiten möglich ist. Zudem wird abgeklärt, ob eine Zusammenarbeit mit einem Facharzt sinnvoll und notwendig ist.
Im Verlauf einer Psychotherapie können sich oft schon nach einigen Stunden erste Erfolge zeigen, wobei aber nie eine Erfolgsgarantie gegeben werden kann. Rückschläge, Demotivation und Skepsis können ebenfalls auftreten und sollten auf jeden Fall besprochen werden.
Der Abschluss einer Psychotherapie wird gemeinsam beschlossen, wenn das gewünschte Therapieziel erreicht ist oder nicht erreicht werden konnte bzw. wenn eine Therapie in der vorliegenden Konstellation nicht mehr nötig oder sinnvoll erscheint.
Eine Paartherapie findet in der Regel im Rhythmus von ungefähr zwei bis drei Wochen statt.
Einzeltherapie und Coaching: 50 Minuten (Doppelstunden möglich)
Paartherapie: 90 Minuten
Ich bin als Wahlpsychotherapeutin tätig. Das Honorar für Psychotherapie in Wien bewegt sich in der Regel zwischen EUR 100,- und EUR 160,-.
Mein Honorar beträgt:
EUR 130,- für Einzeltherapie und Coaching
EUR 280,- für Paartherapie.
Ich biete auch begrenzt Sozialtarife an. Dies ist je nach Verfügbarkeit unter individueller Absprache möglich.
Ja, Sie können meine Honorarnoten bei den Krankenkassen einreichen, da ich in der Liste für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragen bin.
"Eine Psychotherapie hilft Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Familien dabei, persönliche Entwicklungen und ganzheitliche Gesundheit zu fördern, seelische Belastungen zu verringern und Krisen zu bewältigen." (ÖGK)
Aus diesem Grund gewähren viele Krankenkassen einen Kostenzuschuss. Die Voraussetzungen dafür sind:
Weitere Informationen sehen Sie auf der Seite der ÖGK (oder Ihrer Krankenkasse) bzw. erhalten Sie bei mir in der Praxis.
Für Paartherapie gibt es keinen Kostenzuschuss.
Derzeit werden nachstehende Kostenzuschüsse gewährt:
EUR 45,- SVS (Zusammenlegung von SVA und SVB)
EUR 33,70 ÖGK Wien, Niederösterreich und Burgenland
EUR 46,60 BVAEB (Zusammenlegung von BVA und VAEB)
(Stand Jänner 2024, vorbehaltlich Änderung)
Krankenkosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen und können steuerlich geltend gemacht werden (Arbeit-nehmerveranlagung oder Einkommenssteuererklärung). Bitte klären Sie die steuerliche Absetzbarkeit dennoch mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.
Weiters zahlen Zusatzversicherungen bei entsprechenden Verträgen die Differenz der Kassenrefundierung bis zum vollen Stundensatz. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrem Versicherer.
Da der Therapieplatz für Sie freigehalten werden wird, ersuche ich um rechtzeitige Absage des vereinbarten Termins, wenn Sie ihn nicht einhalten können. Bitte sagen spätestens 48 Stunde (zwei Werktage) vor der vereinbarten Therapiestunde ab. Bei späteren Absagen kann die Therapiestunde entweder innerhalb der gleichen Woche verschoben werden, sofern ein Termin frei ist, oder muss andernfalls in Rechnung gestellt werden.
Im Falle von Verspätung ist eine Verlängerung der Sitzungszeit nicht möglich.
Nein, denn als Psychotherapeutin bin ich zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet - und zwar gegenüber allen Dritten. Dies schließt Ehepartner, Lebensgefährten und andere Familienmitglieder sowie private und öffentliche Einrichtung ein (PthG § 15).
Weitere umfangreiche Informationen zum Thema Psychotherapie bietet der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP). Hier finden Sie wichtige Details rund um das Thema.
Eine Auswahl an Kontaktstellen und Telefonnummern, wenn Sie in Krisen und Notfällen Hilfe suchen: